Geldzuweisungen

Geldzuweisungen als Investition in Schülerinnen und Schüler

„Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.“ Benjamin Franklin

Die Adventistischen Bekenntnisschulen in Baden-Württemberg haben sich zum Ziel gesetzt, jede Schülerin und jeden Schüler ganzheitlich zu bilden und zu erziehen.

Dabei geht es grundsätzlich um die Vermittlung allgemeinbildender Kenntnisse und Denkfähigkeiten, um die Entwicklung eines Verständnisses für wirtschaftliche, technische und ökologische Vorgänge und Zusammenhänge, als auch um Hilfestellung zur Entwicklung einer positiven Lebenseinstellung und eines gesunden Lebensstiles. Darüber hinaus wird ein biblisches Wertesystem gelehrt und vorgelebt und individuelle Werte wie z.B. Freundlichkeit, Rücksichtnahme, Ehrlichkeit, Achtung, Verantwortungsbereitschaft und Ökonomie werden gefördert. Durch praktische Aufgabenstellungen machen die Lernenden alltagsbezogene Erfahrungen, die sie zum selbständigen, verantwortungsbereiten Handeln in der Gesellschaft anregen und ausrüsten.

All dies geschieht in einem Schulklima, das von gegenseitiger Achtung, Wertschätzung und Annahme geprägt ist. So haben die Schüler und Schülerinnen die besten Möglichkeiten ihr Potenzial in einer geschützten Atmosphäre zu entfalten.

Mit Geldauflagen (Bußgeldern) kann die wertvolle Arbeit der Lehrkräfte an unseren Privatschulen unterstützt werden.

Sie können die Bußgelder und Geldauflagen sinnvoll und wirksam zuweisen:

  • 200 – 500 Euro z.B. für die Entwicklung von Projektideen von Kindern und Jugendlichen, beispielsweise im Bereich des Forschenden Lernens,
  • 1.000 – 2.500 Euro z.B. für eine bessere Ausstattung unserer Schule durch interaktive Whiteboards, Musikinstrumente, Computer usw. oder beispielsweise für die Durchführung von Projekttagen, Sporttagen, Werkprojekten und Ähnlichem,
  • 5.000 Euro z.B. für die Schulhofgestaltung durch einen Bio-Schulgarten, Klettergerüste, Tischtennisplatten oder Ähnliches,
  • 10.000 – 50.000 Euro z.B. für langfristig angelegte Nachmittagsangebote wie Bewegungs-AG, Projektarbeit, Medien-Kompetenzkurs oder auch für eine weiterführende Ausstattung der Fachräume oder der Schulbibliothek.

Sie dürfen wissen:

  • Wir erfüllen die Voraussetzungen zum Empfang von Geldauflagen (Gemeinnützigkeit, sofortige Mitteilung von Satzungsänderungen, alljährliche Rechenschaftsabgabe über die Höhe und Verwendung der zugeflossenen Geldbeträge)
  • Die Geldauflagen werden sorgfältig verwaltet und wirtschaftlich eingesetzt.

Bußgelder und Geldauflagen können als Spende an die Adventistischen Bekenntnisschulen in Baden-Württemberg geleitet werden. Wir stehen gerne jederzeit für Ihre Fragen zur Verfügung!

Wir freuen uns über jeden Richter oder Staatsanwalt, der unsere Arbeit mit einer Zuweisung unterstützt! Ebenso dankbar sind wir für alle, die Richtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern von dieser Möglichkeit erzählen. Herzlichen Dank!

Kontakt

Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Baden-Württemberg, KdöR.
Abteilung Erziehung und Bildung
Markus Witte
Firnhaberstr. 7
70174 Stuttgart
0711 162 90 0
markus.witte@adventisten.de

Geldauflagenkonto

Empfänger: Freikirche der STA in BW, KdöR
Bank: Volksbank Stuttgart
IBAN: DE79 6009 0100 0227 3910 12
BIC: VOBADESSXXX